FAQ Klauenpfleger
Um die Lesbarkeit des Textes zu verbessern, wird für alle Bezeichnungen und Titel die grammatikalisch männliche Form verwendet. Diese bezieht sich auch auf die weibliche Form.
Wie kann ich als Klauenpfleger mitmachen?
Alle Klauenpfleger, die über eine Bewilligung für die gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder verfügen, dürfen am Projekt teilnehmen. Eine Mitgliedschaft bei der Schweizer Klauenpflegervereinigung (SKV) ist ebenfalls Voraussetzung.
Gibt es eine Entschädigung für die Klauenpfleger?
Ja, den Klauenpfleger der Schweizer Klauenpflegervereinigung (SKV) werden die Soft- und Hardware gegen eine Depotgebühr zur Verfügung gestellt. Am Ende des Projekts geht beides in das Eigentum der Klauenpfleger über. Ausserdem erhalten Sie pro gestellte Diagnose eine Entschädigung.
Muss ich mir die Software selbst erklären?
Nein. Es gibt Einführungskurse, zu denen Sie nach Ihrer Anmeldung für das Projekt, eingeladen werden.
Was mache ich, wenn ich eine Frage zur Software oder zu einem Fall habe?
Sie können kostenfrei auf die Telefonnummer der Hotline unter +41 75 500 06 01 anrufen oder ein Mail an klaue@vetsuisse.unibe.ch schreiben.
Generelle Teilnahmebedingungen für Betriebe die am Projekt teilnehmen möchten
- Herdebuch- und Nicht-Herdebuch Betriebe
- Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe
- Konventionelle und Biobetriebe
- Klauenpflege durch einen professionellen Klauenpfleger
- Lückenloses Ausfüllen des Behandlungsjournals